Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsittzende. Sie vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.