Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 EUR dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Beirats getätigt werden.