Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassenwart. Sie vertreten jeweils einzeln mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende jeweils gemeinsam mit dem Schatzmeister vertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.