Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Handelt es sich um Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 2.000 EUR so ist die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich.