Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als EUR 500,00 verpflichtet ist, die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstandes einzuholen. Miet- und Pachtverträge müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.