Der Verein wird durch den Vorsitzenden vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die einen Wert von 500,00 EUR übersteigen oder/und die Eingehung, Veränderung oder Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses betreffen, ist die gemeinschaftliche Vertretung durch den Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstands erforderlich.