Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB (Geschäftsführende Verbindungsstellenvorstand) besteht aus dem Leiter, dem 1. Sekretär, dem 2. Sekretär und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Mitglieder des Geschäftsführenden Verbindungsstellenvorstandes vertreten gemeinsam.