Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Stellvertretende Schatzmeister, der Sekretär, der Akquisiteur für Spenden und die Kontaktperson zur serbisch-orthodoxen Kirche. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer zumindest der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss, vertreten gemeinsam. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 5.000,00 ist die Zustimmung der Kassenprüfer erforderlich.