Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister sowie der Schriftführer. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Schriftführer vertritt gemeinsam mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.