Vertretungsberechtigt sind der Landesvorsitzende, bis zu zwei stellvertretende Landesvorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und der Beauftragte für Rechtsangelegenheiten. Der Landesvorsitzende und der Beauftragte für Rechtsangelegenheiten sind einzelvertretungsberechtigt. Im übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam darunter der stellvertretende Landesvorsitzende.