Der Vorstand vertritt den Verein und besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. In nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist jedes Vorstandsmitglied bis zu einem Betrag von 20.000,00 EUR allein vertretungsberechtigt. Bei darüber hinausgehenden Verpflichtungen oder bei Begründung von Dauerschuldverhältnissen sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsbefugt.