Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist berechtigt Einzelausgaben bis zu 4.000,00 EUR zu beschließen. Ausgaben über diesen Betrag hinaus, bedürfen einer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.