Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und bis zu drei Beisitzer. Jeweils zwei vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 50.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.