Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der erste Vorsitzende vertritt jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte über einem Geschäftswert von 100,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.