Vertretungsberechtigt sind der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart. Der 1.Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen wird der Verein durch den 2.Vorsitzenden und den Kassenwart gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,00 EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen des Vereins sowie Sportlern/ Sportlerinnen, Trainer/ Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstands gem. § 26 BGB vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem Jahresgeschäftswert über 10.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstands erteilt ist.