Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der 2. Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,- EUR sowie bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- und Sponsoringverträge, Verträge mit Mitarbeitern/Mitarbeiterrinnen des Vereins sowie Sportlern/Sportlerinnen, Trainern/Trainerinnen und sonstigen Dritten, die eine Dienst- oder Werkleistung zum Gegenstand haben) wird der Verein durch den/die 1. Vorsitzende/n und ein weiteres Mitglied des Vorstandes gem. § 26 BGB vertreten