VR 701354 AG Mannheim · aktuell
Strukturierte Informationen
Verein zur Förderung der implantologisch-augmentativen Verfahren e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht Mannheim (B8535)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
701354
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 20.02.2016.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung: Sonderband 1 Bl. 9-17
Abruf Uhrzeit
10:10:19
Abruf Datum
2025-11-01
Letzte Eintragung
2016-03-29
Anzahl Eintragungen
1
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2016-02-20
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Verein zur Förderung der implantologisch-augmentativen Verfahren e.V.
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: eingetragener Verein (e.V.) (211000)
Sitz › Ort
Heidelberg
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Vertretungsberechtigt ist der Präsident allein. Der Präsident ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Aufnahme von Darlehen, die Veräußerung von Vereinsvermögen, das Eingehen oder Auflösen von Beteiligungen oder ähnlichen Rechten, das Ausstellen von Wechseln und allen Verträgen mit wiederkehrenden Lasten, insbesondere Miet- und Leasingverträge, bedürfen der Genehmigung des Beirats.