Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass das Vorstandsmitglied verpflichtet ist, bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 Euro die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstands einzuholen. Miet- und Pachtverträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.