Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und ein Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte, die den Verein zu Leistungen im Einzelfall zu mehr al 3.000,00 EUR verpflichten, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesamten Vorstandes.