| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird vertreten durch drei Vorstandsmitglieder, darunter der Kassenwart. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,- EUR verpflichten, ist der Vorstand nur bei schriftlicher Zustimmung aller drei Vorstandsmitglieder befugt. Zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000,- EUR verpflichten und zur Verfügung über Grundstücke ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt. Zum Abschluss von Verträgen, die eine Konventionalstrafe in Höhe von mehr als 5.000,- EUR beinhalten, ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt. Zum Abschluss von dauerhaften Mietverträgen, die den Verein mit mehr als 300,- EUR im Monat verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt. |