Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sowie der Sekretär. Der Vorsitzende vertritt einzeln. Der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär vertreten gemeinsam. Zur Wirksamkeit von Grundstückserwerb und -verkauf ist die schriftliche Zustimmung des Dachverbandes "IGMG - Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V., Köln (Amtsgericht Köln VR 17018) erforderlich.