Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.