Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende des Anbaurats. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende des Anbaurats vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.