Der Vorstand i.S.d § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem ersten Kassenverwalter, dem zweiten Kassenverwalter und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der erste Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Im übrigen vertreten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.