Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den stelllvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftührer und dem Kassierer. Jeweils drei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter mindestens der Vorsitzende und/oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden.