Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem musikalischen Leiter, dem Schriftführer, dem Inventarverwalter und dem Beisitzer. Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.