Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden; jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Alle Ausgaben höher als 2.000,00 EUR müssen von Vorstand und Expertenausschuss mit einer Mehrheit von drei Vierteln freigegeben werden.