Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfts mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR bedürfen der Zustimmung des Ausschusses.