Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Pressewart und vier Beisitzern. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende sein muss, vertreten. Zeichnungsberechtigt für Ausgaben mit einem Wert von bis zu 2.000,00 EUR ist der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Bis 4.000,00 EUR müssen zwei der drei genannten Personen zeichnen. Für Ausgaben über 4.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung des Vorstands.