Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister und dem Chefadministrator. Der Präsident ist einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.