Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Kassenwart. Je zwei vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Die Vertretungsbefugnis ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 20.000,00 EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem stellvertretenden Sekretär, dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart.