Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem 2. Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden (Schatzmeister), einem stellvertretenden Vorsitzenden (beauftragt mit sozialen Angelegenheiten) und einem stellvertretenden Vorsitzenden (bestellt für Öffentlichkeitsarbeit). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.