Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für Geschäfte bis zu einem Betrag von 500,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Für Geschäfte über unbewegliches Vermögen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.