| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Partner vertritt einzeln und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hiervon ausgenommen sind alle Partner, die keine Steuerberater sind. Diese dürfen die Partnerschaft nur gemeinsam mit einem Partner vertreten, der Steuerberater ist. |