| Gegenstand | die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufs einschließlich des Insolvenzverwalterberufs und der Tätigkeit als Sachwalter oder Restrukturierungsbeauftragter. Jeder Partner (und jede Partnerin [(zur sprachlichen Vereinfachung wird in diesem Vertrag stellvertretend allein die männliche Bezeichnung verwendet)] verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft der Partnerschaft zu widmen, die von ihm wahrzunehmenden Mandate mit der erforderlichen Sorgfalt zu bearbeiten und sich auf seinen Tätigkeitsgebieten regelmäßig fortzubilden und die bestehenden Insolvenzverfahren und im Rahmen der Partnerschaft erlangten Insolvenzverfahren in die Partnerschaft einzubringen. |