| Gegenstand | die gemeinschaftliche Berufsausübung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, insbesondere die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 i.V.m. 43a WPO und §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG. |