Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten und Ingenieure. Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschafltichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte.