| Gegenstand | der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Ausübung des Rechtsanwaltsberufes. Hierzu gehören auch Sanierungsberatungen für Wirtschaftsbetriebe, die Tätigkeit als Sanierungsgeschäftsführer in Insolvenzverfahren, insbesondere Eigenverwaltungsverfahren, sowie die Übernahme von Tätigkeiten als Gutachter in Insolvenzeröffnungsverfahren, als vorläufiger Insolvenzverwalter oder vorläufiger Sachverwalter oder als Insolvenzverwalter oder Sachverwalter in Insolvenzverfahren oder Eigenverwaltungsverfahren. |