| Gegenstand | die gemeinschaftliche Ausübung der Freien Berufe der Partner als Steuerberater sowie alle in Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung stehenden Geschäfte; mithin all das, was nach den §§ 33,57 Abs.3 StBerG gesetzlich und berufsrechtlich zulässig ist. |