Jeder Partner vertritt die Partnerschaft einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Gegenstand
gemeinsame Berufsausübung, welche in der Durchführung der freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwälte und Patentanwälte liegt und sich vorrangig mit der Fragenbearbeitung aus dem Aufgabengebiet des gewerblichen Rechtsschutzes wie Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrechtes befasst