mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Berufsausübung der Partner, insbesondere auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einschließlich der Beratung, des Training sowie der Erstellung von Trainings- und Beratungskonzepten auf diesem Gebiet in einer Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesetzes.