Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten und beratende Ingenieure aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation als Architekt und beratender Ingenieur.