Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gemeinsame Berufsausübung der Partner als Wirtschaftsingenieure im Aufgabenfeld der Unternehmensberatung. Ergreifung aller Maßnahmen zur Förderung des Gesellschaftszwecks, sofern sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten.