| Gegenstand | Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Sachverständige und Ingenieure zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen vorrangig, aber nicht ausschließlich, aus den Bereichen Maschinenbau, Feuerfestbau, Anlagentechnik und Energietechnik. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern. |