Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb der Steuerberaterpraxis am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.