Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb einer Orthopädischen Facharztpraxis sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.