mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gemeinschaftliche Ausübung des Architekturberufs und die Vornahme aller dazu erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, insbesondere die Erbringung von Architektenleistungen gem. HOAI auf den Gebieten Hochbau und Städtebau sowie Planungen aller Art im Bauwesen