Gemeinsame privat- und vertragsärztliche Ausübung der Tätigkeit als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie die Beratung von Mädchen im Rahmen einer vorgehaltenen Mädchensprechstunde und die Vornahme aller dazu förderlicher Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. |