| Gegenstand | Gemeinschaftliche Ausübung des Architekturberufs und die Vornahme aller dazu erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, insbesondere die Erbringung von Architektenleistungen gemäß Verordnung über die Honorare für Architektur- und Ingenieurleistungen auf den Gebieten Hochbau und Städtebau sowie Planungen aller Art im Bauwesen |