Jeweils zwei Partner vertreten die Partnerschaft gemeinschaftlich. Für Rechtsgeschäfte, durch welche die Gesellschaft im Einzelfall mit nicht mehr als 2.000,00 € verpflichtet wird, hat jeder Partner Alleinvertretungsbefugnis.
Gegenstand
Gemeinsame Ausübung der vertragsärztlichen und privatärztlichen Tätigkeit in der Rechtsform einer Partnerschaft